Stabsstelle Einheitlicher Ansprechpartner
Bisher musste ein Dienstleister alle Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme seiner Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, selbst regeln. Dazu zählen zum Beispiel Erklärungen, Anmeldungen oder die Beantragung von Genehmigungen bei den zuständigen Behörden, die
Beantragung der Eintragung in Register, Berufsrollen oder Datenbanken oder die Beantragung der Registrierung bei Berufsverbänden oder Berufsorganisationen.
Diese Wege nimmt dem Dienstleister auf Wunsch in Zukunft der Einheitliche Ansprechpartner ab. Als Service aus einer Hand bietet der Einheitliche Ansprechpartner umfassende Unterstützungsleistungen für den Dienstleister, wenn er in Sachsen eine Dienstleistung aufnehmen oder ausüben möchte.
Der Service des Einheitlichen Ansprechpartners
- Informationsbereitstellung zu allen Aspekten der Tätigkeitsaufnahme und -ausübung, zu Antragsformalitäten und ggf. zu weiterführenden Beratungsstellen
- Informationsbereitstellung über zuständige Behörden und Stellen, voraussichtliche Verfahrensdauer und Verfahrenskosten
- Erläuterung des bundesdeutschen Genehmigungssystems
- Elektronische Verfahrensabwicklung auf Wunsch
- Umfassende Verfahrenskoordination gegenüber den zuständigen Stellen
- Hinwirken auf eine zügige und ordnungsgemäße Erledigung der beantragten (Genehmigungs-) Verfahren
Die Vorteile für den Dienstleister
- Der Dienstleister erhält alle Informationen schnell und kompetent aus einer Hand.
- Über den Einheitlichen Ansprechpartner kann der Dienstleister Behördengänge zentral erledigen und spart somit Zeit.
- Der Einheitliche Ansprechpartner ist der direkte Ansprechpartner für den Dienstleister während der gesamten Abwicklung und übernimmt für ihn die Korrespondenz mit den zuständigen Behörden und Stellen.
- Durch den elektronischen Service ist eine bequeme orts- und zeitunabhängige Erledigung vom Schreibtisch aus möglich.
- Die Genehmigungsverfahren werden einfacher, transparenter und schneller.
Durch den elektronischen Service ermöglicht der Einheitliche Ansprechpartner dem Dienstleister eine problemlose Informationsbeschaffung und Erledigung von Antragsformalitäten aus der Ferne. Egal ob der Dienstleister aus Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat kommt, der Einheitliche Ansprechpartner steht dem Dienstleister in seinem Einsatzbereich als Partner zur Seite.
Weitere Informationen zum Einheitlichen Ansprechpartner stehen unter
www.ea.sachsen.de zur Verfügung.

zurück