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Stabsstelle Einheitlicher Ansprechpartner

Bisher musste ein Dienstleister alle Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme seiner Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, selbst regeln. Dazu zählen zum Beispiel Erklärungen, Anmeldungen oder die Beantragung von Genehmigungen bei den zuständigen Behörden, die

Beantragung der Eintragung in Register, Berufsrollen oder Datenbanken oder die Beantragung der Registrierung bei Berufsverbänden oder Berufsorganisationen.

Diese Wege nimmt dem Dienstleister auf Wunsch in Zukunft der Einheitliche Ansprechpartner ab. Als Service aus einer Hand bietet der Einheitliche Ansprechpartner umfassende Unterstützungsleistungen für den Dienstleister, wenn er in Sachsen eine Dienstleistung aufnehmen oder ausüben möchte.

 

Der Service des Einheitlichen Ansprechpartners

Die Vorteile für den Dienstleister

Durch den elektronischen Service ermöglicht der Einheitliche Ansprechpartner dem Dienstleister eine problemlose Informationsbeschaffung und Erledigung von Antragsformalitäten aus der Ferne. Egal ob der Dienstleister aus Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat kommt, der Einheitliche Ansprechpartner steht dem Dienstleister in seinem Einsatzbereich als Partner zur Seite. 

Weitere Informationen zum Einheitlichen Ansprechpartner stehen unter www.ea.sachsen.de zur Verfügung.

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letzte Änderung: 02.02.2012

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Ihre Ansprechpartner

Dr. Wolfgang Harz
0341 - 977 1080
Hr. Dr. Harz

Carmen Mießner
0341 - 977 1083
Carmen Mießner

Zugang für elektronische Dokumente

Der Einheitliche Ansprechpartner des Freistaates Sachsen eröffnet den Zugang für elektronisch signierte und verschlüsselte Nachrichten.

Weitere Informationen zum Thema Signatur und Verschlüsselung erhalten Sie auf der Seite Elektronische Kommunikation.