Referat 38 - Baurecht, Denkmalschutz und Wohngeld
Im Referat 38 „Baurecht, Denkmalschutz und Wohngeld“ wird die Fach- und Rechtsaufsicht über die unteren Bauaufsichtsbehörden wahrgenommen und werden die Widersprüche gegen Entscheidungen derselben bearbeitet.
Außerdem werden Flächennutzungs- und Bebauungspläne der Stadt Leipzig und der der Rechtsaufsicht der Landesdirektion unterstehenden öffentlich-rechtlichen Körperschaften genehmigt.
Neben diesen beiden Arbeitsbereichen ergeben sich noch Aufgaben aus der Gutachterausschussverordnung und der Umlegungsausschussverordnung.
Im Einzelnen sind dies:
Aufgaben nach der Verordnung des Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Kapitels III der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09.07.2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Markt-überwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhe-bung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates:
- Marktüberwachung über die Bauprodukte im Direktionsbezirk Leipzig, die von einer harmonisierten technischen Spezifikation (harmonisierte Norm oder europäische technische Zulassung) nach der Richtlinie 89/106/EWG - Bauproduktenrichtlinie - erfasst sind
Im Rahmen der vorgenannten Aufgabe prüft die Landesdirektion anhand angemessener Stichproben aktiv, ob die Voraussetzungen für die CE-Kennzeichnung für ein Bauprodukt vorliegen und/oder ob das Bauprodukt korrekt mit der CE-Kennzeichnung versehen ist. Das Bauprodukt ist weiterhin in Augenschein zu nehmen; ergeben sich hierbei Anhaltspunkte oder hinreichende Verdachtsmomente im Hinblick auf materielle Nichtkonformität, schließt sich eine genauere Untersuchung des Bauproduktes an. Diese über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) zu veranlassende Untersuchung beinhaltet die Überprüfung der Produkteigenschaften und technischen Angaben anhand der harmonisierten technischen Spezifikationen, die Feststellung zu Art und Umfang von sicherheitstechnischen und sonstigen Mängeln sowie eine Risikobewertung dieser Feststellungen. Gibt die Bauproduktenprüfung Anlass zu formeller Beanstandung oder hinreichenden Verdacht auf materielle Nichtkonformität, kann die Landesdirektion im Rahmen der Verhältnismäßigkeit die erforderlichen Maßnahmen treffen. Die beschränkenden Maßnahmen können von einer Einschränkung der Bereitstellung auf dem Markt über eine Warnung der Verwender bis zur Unbrauchbarmachung/ Vernichtung des Bauproduktes reichen. Neben den regelmäßig durchzuführenden aktiven Kontrollen obliegt der Landesdirektion als Marktüberwachungsbehörde auch die reaktive Kontrolle über die harmonisierten Bauprodukte; d.h. anlassbezogen hat die Landesdirektion auf Beschwerden, Anzeigen, Unfälle im Zusammenhang mit harmonisierten Bauprodukten zu reagieren. Darüber hinaus arbeitet die Landesdirektion als Marktüberwachungsbehörde mit den Zollbehörden zusammen, wenn es um die Freigabe von Drittstaatenprodukten für den Handel im Binnenmarkt geht.
Aufgaben nach der Verordnung der Sächischen Staatsregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung-SächsGAVO):
- Wahrnehmung der Rechtsaufsicht über die 6 Gutachterausschüsse im Direktionsbezirk Leipzig
- Bestellung und Abberufung der Gutachter
- Entgegennahme der Bodenrichtwerte
Bauordnungsrecht:
- Widerspruchsverfahren gegen Entscheidungen der unteren Bauaufsichtsbehörden
- Fach- und Rechtsaufsicht über die 12 Unteren Bauaufsichtsbehörden im Direktionsbezirk Leipzig
- Zustimmung nach § 77 SächsBO
- Vertretung der Freistaates Sachsen in Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten
Planungsrecht:
- Genehmigung von Flächennutzungsplänen und deren Änderungen der Stadt Leipzig und der der Rechtsaufsicht der Landesdirektion unterstehenden öffentlich-rechtlichen Körperschaften
- Genehmigung von Bebauungsplänen der Stadt Leipzig und der der Rechtsaufsicht der Landesdirektion unterstehenden öffentlich-rechtlichen Körperschaften soweit diese nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden
- Widerspruchsbearbeitung in Planungsverfahren
Wohngeldrecht:
Im Aufgabengebiet Wohngeld wird die Rechts- und Fachaufsicht über die Wohngeldbehörden und die Funktion als Widerspruchsbehörde ausgeübt.
Denkmalschutzrecht:
- Fachaufsicht über die unteren Denkmalschutzbehörden
- Festsetzung von Erstattungsbeträgen bei archäologischen Grabungen
- Bearbeitung von denkmalrechtlichen Widerspruchsverfahren
- Bearbeitung von Widersprüchen gegen Förderentscheidungen
Im Rahmen der Fachaufsicht realisiert die höhere Denkmalschutzbehörde eine gleichmäßige Auslegung des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes und moderiert Schwerpunktfragen der Denkmalpflege wie z. B. die Erhaltung von Schlössern und Herrenhäusern, die Bewahrung von Sakralbauten und die Umnutzung von Industriearchitektur. Besonderer Wert wird auch auf die ausgewogene Information der Öffentlichkeit, insbesondere bei Konflikten mit anderen Fachbelangen gelegt.

zurück