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Referat 38 - Baurecht, Denkmalschutz und Wohngeld

Im Referat 38 „Baurecht, Denkmalschutz und Wohngeld“ wird die Fach- und Rechtsaufsicht über die unteren Bauaufsichtsbehörden wahrgenommen und werden die Widersprüche gegen Entscheidungen derselben bearbeitet.
Außerdem werden Flächennutzungs- und Bebauungspläne der Stadt Leipzig und der der Rechtsaufsicht der Landesdirektion unterstehenden öffentlich-rechtlichen Körperschaften genehmigt.
Neben diesen beiden Arbeitsbereichen ergeben sich noch Aufgaben aus der Gutachterausschussverordnung und der Umlegungsausschussverordnung.


Im Einzelnen sind dies:

Aufgaben nach der Verordnung des Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Kapitels III der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09.07.2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Markt-überwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhe-bung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates:

Aufgaben nach der Verordnung der Sächischen Staatsregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung-SächsGAVO):

Bauordnungsrecht:

Planungsrecht:

Wohngeldrecht:

Im Aufgabengebiet Wohngeld wird die Rechts- und Fachaufsicht über die Wohngeldbehörden und die Funktion als Widerspruchsbehörde ausgeübt.

 

Denkmal­schutzrecht:

 

Im Rahmen der Fachaufsicht realisiert die höhere Denkmalschutzbehörde eine gleichmäßige Auslegung des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes und moderiert Schwerpunktfragen der Denkmalpflege wie z. B. die Erhaltung von Schlössern und Herrenhäusern, die Bewahrung von Sakralbauten und die Umnutzung von Industriearchitektur. Besonderer Wert wird auch auf die ausgewo­gene Information der Öffentlichkeit, insbesondere bei Konflikten mit anderen Fachbelangen gelegt.
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letzte Änderung: 18.01.2011

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Die Referatsleitung

Frau Reetz

Gisela Reetz
0341 - 977 3800
Fr. Reetz

Stellvertretung:
Maren Schurig
0341 - 977 3810
Fr. Schurig