Berechtigung zum Ausbilden / Erstmalige Ausbildung
Ansprechpartner: Frau Katrin Grohmann
Tel.: 0341 / 977 - 1224
Fax: 0341 / 977 - 1299
E-Mail:
Fr. Grohmann
Beabsichtigt eine Ausbildungsstätte erstmalig auszubilden ist sie gehalten, rechtzeitig vor Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages bei der zuständigen Stelle eine Eignungsfeststellung zu beantragen. Hierzu wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterin Frau Bechstein.
Bitte prüfen Sie vorab, ob alle notwendigen Ausbildungsvoraussetzungen erfüllt werden können:
Eignung der
Ausbildungsstätte (§ 27 BBiG)
Eignung des
Ausbilders (§ 28 ff BBiG) und
Ausbilderkarte
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Eintragung der Verträge in das Berufsausbildungsverzeichnis nur möglich ist, wenn die Eignung der Ausbildungsstätte und die Eignung des Ausbildungspersonals durch die zuständige Stelle festgestellt worden sind.
Zudem bitten wir zu beachten, dass wir nach dem Sächsischen Verwaltungskostengesetz verpflichtet sind, für die Eignungsfeststellung Gebühren und Auslagen zu erheben. Die Gebühren belaufen sich derzeit auf 80,00 EURO pro Eignungsfeststellung. Behörden des Freistaates Sachsen und Kommunen sind hiervon befreit.
Weitere Informationen:
Eintragung des Ausbildungsvertrages (§ 35 BBiG)
Checkliste für Ausbilder

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