1. Navigation
  2. Inhalt
  3. Herausgeber
Signet sachsen.de

Landesdirektion Leipzig

Verweis zu sachsen.de
Inhalt

Berechtigung zum Ausbilden / Erstmalige Ausbildung

Ansprechpartner:       Frau Katrin Grohmann
                                Tel.: 0341 / 977 - 1224
                                Fax: 0341 / 977 - 1299
                                E-Mail: Fr. Grohmann

Beabsichtigt eine Ausbildungsstätte erstmalig auszubilden ist sie gehalten, rechtzeitig vor Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages bei der zuständigen Stelle eine Eignungsfeststellung zu beantragen. Hierzu wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterin Frau Bechstein.

Bitte prüfen Sie vorab, ob alle notwendigen Ausbildungsvoraussetzungen erfüllt werden können: 

Eignung der  Ausbildungsstätte (§ 27 BBiG)
Eignung des  Ausbilders (§ 28 ff BBiG) und Ausbilderkarte 



Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Eintragung der Verträge in das Berufsausbildungsverzeichnis nur möglich ist, wenn die Eignung  der Ausbildungsstätte und die Eignung des Ausbildungspersonals durch die zuständige Stelle festgestellt worden sind.

Zudem bitten wir zu beachten, dass wir nach dem Sächsischen Verwaltungskostengesetz verpflichtet sind, für die Eignungsfeststellung Gebühren und Auslagen zu erheben. Die Gebühren belaufen sich derzeit auf 80,00 EURO pro Eignungsfeststellung. Behörden des Freistaates Sachsen und Kommunen sind hiervon befreit.

 

Weitere Informationen:
Eintragung des Ausbildungsvertrages (§ 35 BBiG)
Checkliste für Ausbilder

 

Seitenanfangzurück
letzte Änderung: 10.10.2011

Marginalspalte