Mitteilung der Planfeststellungsbehörde zum Planfeststellungsbeschluss vom 04.11.2004 für das Vorhaben: Flughafen Leipzig/Halle, Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld
Vorbemerkungen:
Mit Datum vom 04.11.2004 hat das Regierungspräsidium Leipzig (jetzt Landesdirektion Leipzig) als Planfeststellungsbehörde den Plan für den Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle festgestellt.
Damit ist, vorbehaltlich einer Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht, der Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle und seiner Verkehrsanbindung zulässig. Die Behörde hat allerdings dem Antrag nicht in der beantragten Fassung stattgegeben, sondern ihn mit einer Vielzahl von Auflagen und Einschränkungen versehen, die insbesondere die Lärmbelastung der Bürger minimieren sowie den Schutz von Natur und Umwelt sicherstellen sollen.
Nach den gesetzlichen Vorschriften ist der Planfeststellungsbeschluss trotz etwaiger Klagen sofort vollziehbar, es sei denn, das Bundesverwaltungsgericht stellt auf Antrag die aufschiebende Wirkung der gegen den Planfeststellungsbeschluss gerichteten Klagen her.
Planfestgestellt wurde:
auf Antrag der Flughafen Leipzig/Halle GmbH im Wesentlichen folgendes:
- Drehung der südlichen Start- und Landebahn in Parallellage zur Nordbahn (Ausrichtung 08R/26L) und Verlängerung auf 3.600 m
- Anlage und Anpassung von Rollwegen
- Bau eines neuen südlichen Vorfeldes
- teilweise Verschwenkung der Lärmschutzanlage bei Kursdorf, Bau einer Lärmschutzwand in Schkeuditz-Nord sowie in Höhe Schkeuditz-Ost/Papitz
- Ausweisung von Flächen für die Errichtung geplanter Flughafenbauten, insbesondere für Flugzeugwartung, flughafentechnische Betriebe, Feuerwehr, Tanklager, Verwaltung, Parkplatzflächen, sonstige flughafentechnische Anlagen
- straßenseitige Anbindung des Vorfeldes und der Frachtabfertigung an die Bundesstraße 6
- Bau eines Gleisanschlusses und einer Umschlagstation im Flughafengelände
- Unterbrechung der Staatsstraße 8 zwischen der Bundesstraße 6 und der Staatsstraße 8a
- Verlegung der Staatsstraße 8a zwischen der Staatsstraße 8 und der Poststraße (Güterverkehrszentrum Leipzig)
- Anlage der technischen Infrastruktur für die Ver- und Entsorgung (Wasser, Abwasser, Elektrizität, Gas, Telekommunikation) und Verlegung von Leitungen aus dem Flughafengelände
- Bau von Entwässerungseinrichtungen für das Flughafengelände
- landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen, z.B. Aufforstungen, Sicherung von Offenlandflächen, sonstige Begrünungsmaßnahmen, Entsiegelung von befestigten Flächen, Abbruch von ungenutzten Stallanlagen und Fabrikgebäuden.
Der Flughafen Leipzig/Halle GmbH wurden die zum Wohl der Allgemeinheit und zur Vermeidung nachteiliger Wirkungen auf Rechte anderer erforderlichen Auflagen erteilt, insbesondere zum Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Lärm, zum Schutz von Natur und Landschaft sowie zur Minimierung der Inanspruchnahme fremder Grundstücke und Anlagen.
In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen, Anträge und Anregungen entschieden worden; er ist somit zugleich auch eine Antwort auf die entsprechenden Eingaben, die nicht individuell beantwortet werden.
Der Beschluss (Band I als pdf-Dokumente)
Die Gesamtdokumentation zum Planfeststellungsbeschluss finden Sie hier zur besseren Nutzbarkeit aufgeteilt in Einzeldokumente.
Zur schnellen Übersicht nutzen Sie bitte das Inhaltsverzeichnis:
Seite | Größe | |||
![]() | Deckblatt | 28 KB | ||
![]() | Inhaltsverzeichnis | 564 KB | ||
![]() | Kapitel A | Verfügender Teil | 1 - 71 | 445 KB |
![]() | Kapitel B, C I | Sachverhalt, Entscheidungsgründe (Verfahren) | 72 - 126 | 261 KB |
![]() | Kapitel CII, 1.-5. | Planrechtfertigung, Raumordnung / Landesplanung, Planungsalternativen / Dimensionierung, Eignung des Geländes für den Luftverkehr, Städtebauliche Ordnung des Flughafengeländes | 127 - 216 | 330 KB |
![]() | Kapitel CII, 6.-8. | Teilprojekt Gleisanschluss, Änderung im Straßennetz, Kommunale Planungshoheit | 217 - 265 | 958 KB |
![]() | Kapitel CII, 9. | Umweltverträglichkeits-prüfung | 265 - 308 | 156 KB |
![]() | Kapitel CII, 10. und 11. | Lärmschutz, Lufthygiene | 308 - 480 | 345 KB |
![]() | Kapitel CII, 12. und 13. | Naturschutz / Landschaftspflege, Wasserwirtschaft | 480 - 547 | 58 KB |
![]() | Kapitel CII, 14. und 15. | Belange der Landwirtschaft, Sonstige öffentliche Belange | 548 - 587 | 238 KB |
![]() | Kapitel CII, 16. und 17. | Private Belange, Grundstücksbezogene Privateinwendungen | 587 - 672 | 190 KB |
![]() | Kapitel CII, 18. und Rechtsbehelfsbelehrung | Gesamtabwägungen | 673 - 684 | 256 KB |
Anlagen / Karten (Band II z.T. als pdf-Dokumente)
![]() | Anlage 1 | Tagschutzgebiete/Entschädigungsgebiete Außenwohnbereiche (Lageplan) | 0,8 MB |
![]() | Anlage 2 | Nachtschutzgebiete (Lageplan) | 1,1 MB |
![]() | Anlage 3 | Gebiet für Übernahmeansprüche (Lageplan) | 0,7 MB |
![]() | Anlage 4 | Darstellung der Lärmüberlagerung von Straßen-, Schienen- und Luftverkehr | 0,9 MB |
![]() | Anlage 5 | Immissionsstandorte Mensch und Raum (repräsentative Ortslagen) und sensible Einrichtungen (Lageplan) | 1,7 MB |
![]() | Anlage 6 | Immissionsstandorte Bodenlärm (Lageplan) | 2,5 MB |
Übergabe und Auslegung:
Der Planfeststellungsbeschluss ist der Flughafen Leipzig/Halle GmbH übergeben worden. Ausfertigungen des Planfeststellungsbeschlusses werden mit den zugehörigen Planungsunterlagen im Freistaat Sachsen in der Stadt Schkeuditz, der Stadt Leipzig, dem Verwaltungsverband Wiedemar (Gemeinden Wiedemar, Zwochau, Neukyhna), der Gemeinde Rackwitz, der Gemeinde Krostitz, der Gemeinde Jesewitz und der Gemeinde Döbernitz und im Land Sachsen-Anhalt in der Stadt Halle, der Verwaltungsgemeinschaft Kabelsketal (Gemeinden Kabelsketal und Queis), der Gemeinde Schkopau und der Verwaltungsgemeinschaft Landsberg (Gemeinde Sietzsch) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Auch im Regierungspräsidium Leipzig können die Pläne eingesehen werden.
Die Auslegung wird vorher öffentlich und ortsüblich bekannt gemacht werden. Die Auslegungsfrist beträgt zwei Wochen. Ausweislich der Rechtsbehelfsbelehrung ist gegen den Planfeststellungsbeschluss der Rechtsweg vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegeben. Die Klage kann innerhalb eines Monats nach Zustellung erhoben werden. Sofern keine direkte Zustellung an Betroffene bzw. deren Bevollmächtigte erfolgt, beginnt der Lauf der Klagefrist mit dem Ende der öffentlichen Auslegung.
Weiterer Zeitablauf:
Nach dem jetzigen Sachstand wird sich der weitere Zeitablauf wie folgt darstellen:
Bekanntmachung der Auslegung in:
- der Stadt Leipzig, Amtsblatt vom 27.11.2004
- der Gemeinde Krostitz Amtsblatt Ende November
- der Gemeinde Jesewitz, Amtsblatt vom 26.11.2004
- der Stadt Halle, Amtsblatt vom 24.11.2004
- der Gemeinde Sietzsch, Verwaltungsgemeinschaft Landsberg, Amtsblatt vom 01.12.2004
- den Gemeinden Kabelsketal und Queis, Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft vom 19.11.2004
- der Gemeinde Schkopau, Amtsblatt vom 29.11.2004
- der Stadt Schkeuditz, Aushang und Sonderdruck Amtsblatt
- Gemeinde Rackwitz, Gemeinde Döbernitz und Verwaltungsverband Wiedemar durch Aushang
- sowie in den örtlichen Tageszeitungen (Wochenendausgabe 20./21.11.2004)
Öffentliche Auslegung bei allen o.g. Stellen vom 01.12. bis einschließlich 14.12.2004
Möglichkeit der Erhebung der Klage bis einschließlich 14.01.2005; im Fall der direkten Zustellung ein Monat ab Zustellung.
Zur Beachtung:
Die Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses im Internet ersetzt nicht die öffentliche Auslegung. Klagefristen werden durch die Bekanntgabe im Internet nicht in Gang gesetzt.
Leipzig, 04.11.2004


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