Planfeststellungsverfahren "Staatsstraße 46"
Mit Datum vom 06.02.2006 hat das Regierungspräsidium Leipzig (heute Landesdirektion Leipzig) als Planfeststellungsbehörde den Antrag des Straßenbauamtes Leipzig auf Verlegung der Staatsstraße 46 östlich Markkleeberg aus artenschutzrechtlichen Gründen abgelehnt.
Die Entscheidung wird nachstehend veröffentlicht. Zur erleichterten Nutzung wurde die Entscheidung in Einzeldokumente aufgeteilt. Zur schnelleren Übersicht nutzen Sie bitte das
Inhaltsverzeichnis:
Zur Beachtung:
Die Veröffentlichung der Entscheidung im Internet ersetzt nicht die öffentliche Auslegung. Diese erfolgt zu jedermanns Einsicht im Zeitraum vom 27.02. bis einschließlich 13.03.2006 bei den Stadtverwaltungen Markkleeberg und Leipzig (Stadtplanungsamt) sowie im Regierungspräsidium Leipzig (Raum 156) zu den allgemein üblichen Öffnungszeiten. Hierüber werden noch ortsübliche Bekanntmachungen erfolgen.


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